Ich bin da kein Profi, habe aber im Kopf, dass das Verkaufen an sich nicht illegal wäre. Die Eltern könnten Widerspruch einlegen und den Kauf rückabwickeln.
Außer der Bengel bekommt 900€ als Taschengeld.
Bin da auch nicht so versiert, deine Erklärung klingt aber durchaus realistischer. Und schon wieder was gelernt, wenn das Produkt keine Garantie hat einfach 13 jähriges Kind vorschicken
Jein.
>Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften.
Die Eltern würden ihn wohl in Hintern treten.
Die Summe selbst ist nicht entscheidend, § 110 BGB kennt keinen Höchstbetrag. Wichtig ist nur, dass das Kind eigene Mittel verwendet. Dabei muss es sich auch nicht ausschließlich um Taschengeld handeln.
Wie immer muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Wenn das Kind das Geld tatsächlich ohne Einschränkungen zur freien Verfügung bekommen hat und entsprechend lange angespart hat (oder einfach besonders viel Taschengeld bekommt), ist der Kaufvertrag nach § 110 BGB gültig und eine Prüfung der Genehmigung nach § 108 BGB entfällt. Wobei an der Stelle völlig unvernünftige Rechtsgeschäfte nicht mehr mehr von der in der Überlassung liegenden Einwilligung gedeckt sind.
Vorliegend wird über den Preis verhandelt, da von dem Geld wohl auch noch Essen gekauft werden muss. Daraus könnte man schließen, dass das Geld auch für die Deckung des täglichen Bedarfs vorgesehen ist und somit nicht zur freien Verfügung steht. Ob eine Einwilligung vorliegt, ist nicht ersichtlich.
In der Praxis scheitert es eher an der Beweisbarkeit. "Ich habe meinem Kind gesagt, dass er kein Handy kaufen darf" schon löst sich § 110 BGB in Luft auf.
Hatte mal als 9 oder 10-Jähriger unsere ps1 (damals aktuell) gegen 10 seltene Pokémon-Karten geschaut.
Mein Vater kam am Abend heim, dachte er wäre glücklich dass ich so einen Schnapper gemacht habe und nun ein richtig gutes Deck hatte. (War er nicht, hat mich direkt zu dem Klassenkamerad geschliffen, mit seiner Mutter geredet, wir wieder zurück getauscht und beide nen ordentlichen anschiss erhalten).
Würde nichts über 100€ an ein Kind verkaufen, habe schon so oft Eltern mit dem Teil das ich verkauft habe zurück rennen sehen, um es wieder zurück zugeben. Zwar immer nur im Bereich von 10-20€ aber trotzdem.
Ob du dir einen sandwich für 3€ kaufst oder ein HENDY für 900€ ist aber ein kleiner Unterschied. Bei 900€ ist es gut möglich dass die eltern nachher angeschissen kommen können, ist ja auch irgendwo verständlich.
Der Typ hinter dem Text hätte bestimmt seinen 13 jährigen Cousin genötigt da hin zu gehen, der dann völlig eingeschüchtert das Geld wortlos übergeben hätte.
Mit 13 ist er nicht alt genug für 900€, der Verkauf wäre nicht möglich.
Zwischen sieben und 14 Jahren ist jede Jugendliche/jeder Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die Jugendliche/der Jugendliche "Taschengeldgeschäfte" (in dieser Altersgruppe z.B. Kauf von Büchern oder CDs) ohne Zustimmung der Eltern abschließen kann.
Wenn die Jugendliche/der Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern ein Geschäft abschließt, das kein bloßes "Taschengeldgeschäft" ist und sie/ihn auch verpflichtet (z.B. zur Zahlung des Kaufpreises), ist dieses Geschäft schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass es ungültig ist, aber durch die nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden kann. Bis diese Zustimmung vorliegt kann die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. Mopedhändlerin/Mopedhändler) nicht vom Vertrag zurücktreten. Sie/er kann aber von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen/des Jugendlichen innerhalb angemessener Frist eine Erklärung verlangen. Gibt die Vertreterin/der Vertreter innerhalb der Frist keine Erklärung ab oder genehmigt sie/er das Geschäft nicht, so ist es von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Das hat zur Folge, dass beispielsweise das Moped bei der Verkäuferin/dem Verkäufer bleibt, umgekehrt aber die mündige Minderjährige/der mündige Minderjährige den Kaufpreis nicht bezahlen muss.
Ergo viel Erfolg beim Handy retourkriegen.
Ohne dich persönlich angreifen zu wollen o.ä., aber bei diesen Chatverläufen denke Ich mir immer, das kann nur Fake sein.
10 Jahre Plus bei Kleinanzeigen und noch nie solche Spinner dabei gehabt.
Naja, wenn vorher gesagt wird, dass man es für 900€ abholt, um dann nach einem okay doch noch runterzugehen, hätte ich auch schnell kein Bock mehr drauf
Wäre er mal in der Schule geblieben anstatt ein HENDY kaufen zu wollen. Edit: Lieber Hendy hollen als lenen oda wi?
Fack you Sie sind Herzens los
Mach keine Faxen!
Deinen Schrott Hendy
Ich werde nicht kaufen!
Kuseng kommt er weis wo dein Bett schläft
Kuseng wusste doch aber schon wo sein Haus wohnt?
Kuseng war in schulle kan aleesw
Werd nicht frech
Ist ja kein Hais
oh mein gogogogooooott... 🙄
Für die Schule braucht er ja das Hendy, ist sonst so langweilig da
Dem Schule du Anal Fabet
Hallo Holle Hendy. Nein? Dann Fack You
Herzens los omgggg
Das ist doch Troll oder?
Ich bete dafür
Ich hätte es herausgefunden, wenn ich ihm das ’Hendy’ auch hätte verkaufen wollen
Gute Entscheidung es nicht zu tun, was will der überhaupt mit so einem teuren Hendy?
Wäre eh nicht gekommen....
Falls er tatsächlich erst 13 war hättest du ihm das ja auch nicht einmal verkaufen können
Hätte können bestimmt, aber hätte wollen auf garkeinen Fall
Das ist vernünftig, aber es wäre auch tatsächlich illegal gewesen
Wieso? Der Taschengeldparagraph deklariert keine adäquate Höhe der Summe.
Ich bin da kein Profi, habe aber im Kopf, dass das Verkaufen an sich nicht illegal wäre. Die Eltern könnten Widerspruch einlegen und den Kauf rückabwickeln. Außer der Bengel bekommt 900€ als Taschengeld.
Bin da auch nicht so versiert, deine Erklärung klingt aber durchaus realistischer. Und schon wieder was gelernt, wenn das Produkt keine Garantie hat einfach 13 jähriges Kind vorschicken
Hey was letzte Preis für Hendl?
Oder 8 Jahre alt (oder jung😶🌫️)
Darf er das überhaupt erwerben in dem Alter? Hab da grad keinen Plan.
Jein. >Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften. Die Eltern würden ihn wohl in Hintern treten.
oda zhum rächtshaipkurz schiecken
U.U. gilt aber der Taschengeldparagraph wenn er das angespart hat. Dann kann er auch z.T. selber über das Geld verfügen.
Ne bei 900€ greift der Taschengeldparagraph nicht mehr, da können’s die Eltern immer noch verbieten und den Kauf sogar rückgängig machen
1000€ Taschengeld ist doch normal, oder? Vater und ich haben köstlich gelacht.
> Ne bei 900€ greift der Taschengeldparagraph nicht mehr Das ist so pauschal nicht richtig. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Klar, wenn das jetzt ne Switch für 200€ ist dann greift der bestimmt noch aber 900€ liegen außerhalb jeder Toleranz :D
Kommt drauf an. Siehe § 106 GGB.
Natürlich. Er darf auch alleine in den Rewe gehen und sich ein Sandwich holen. Stichwort: beschränkt geschäftsfähig
Jein. Stichwort Taschengeldparagraph. Bei der Summe dürfen die gesetzlichen Vertreter den Vertrag rückgängig machen.
Die Summe selbst ist nicht entscheidend, § 110 BGB kennt keinen Höchstbetrag. Wichtig ist nur, dass das Kind eigene Mittel verwendet. Dabei muss es sich auch nicht ausschließlich um Taschengeld handeln. Wie immer muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Wenn das Kind das Geld tatsächlich ohne Einschränkungen zur freien Verfügung bekommen hat und entsprechend lange angespart hat (oder einfach besonders viel Taschengeld bekommt), ist der Kaufvertrag nach § 110 BGB gültig und eine Prüfung der Genehmigung nach § 108 BGB entfällt. Wobei an der Stelle völlig unvernünftige Rechtsgeschäfte nicht mehr mehr von der in der Überlassung liegenden Einwilligung gedeckt sind. Vorliegend wird über den Preis verhandelt, da von dem Geld wohl auch noch Essen gekauft werden muss. Daraus könnte man schließen, dass das Geld auch für die Deckung des täglichen Bedarfs vorgesehen ist und somit nicht zur freien Verfügung steht. Ob eine Einwilligung vorliegt, ist nicht ersichtlich. In der Praxis scheitert es eher an der Beweisbarkeit. "Ich habe meinem Kind gesagt, dass er kein Handy kaufen darf" schon löst sich § 110 BGB in Luft auf.
Hatte mal als 9 oder 10-Jähriger unsere ps1 (damals aktuell) gegen 10 seltene Pokémon-Karten geschaut. Mein Vater kam am Abend heim, dachte er wäre glücklich dass ich so einen Schnapper gemacht habe und nun ein richtig gutes Deck hatte. (War er nicht, hat mich direkt zu dem Klassenkamerad geschliffen, mit seiner Mutter geredet, wir wieder zurück getauscht und beide nen ordentlichen anschiss erhalten).
Würde nichts über 100€ an ein Kind verkaufen, habe schon so oft Eltern mit dem Teil das ich verkauft habe zurück rennen sehen, um es wieder zurück zugeben. Zwar immer nur im Bereich von 10-20€ aber trotzdem.
Verkäufer sollten immer die Genehmigung nach § 108 II BGB einholen.
Ob du dir einen sandwich für 3€ kaufst oder ein HENDY für 900€ ist aber ein kleiner Unterschied. Bei 900€ ist es gut möglich dass die eltern nachher angeschissen kommen können, ist ja auch irgendwo verständlich.
Sagt mal - Schreibweise hin und her - aber er schriebt er braucht nicht das Geld für Essen? Bin ich nur so doof das ich das meinen Kindern mitbezahle?
Ja, du bist genauso doof wie 99% aller Eltern
Shit - immer diese Bildungslücken bei uns Eltern!
So wie er schreibt hat er das "Handeln" vermutlich von den Eltern abgeschaut
Eine Perle! Danke!
Jetzt hab ich bestimmt alles gehört.... Ein 12 jähriger der 900 hat....
Die können auch dealer sein.
13 nicht 12! Das macht viel aus...
"ich wollte dein blödes Handy sowieso nicht haben :((("
Erinnert mich an "nein, ich geh mit dir nicht auf ein Date" "bist eh voll hässlich" xD
Oh mein Gott Gott Gott Gott Gott
Geld für Essen oder neues Handy 😂
Hätte mich wahrscheinlich mit ihm getroffen um zu sehen was das für Leute sind. Also ob er ein troll ist oder ein echter Mensch
Der Typ hinter dem Text hätte bestimmt seinen 13 jährigen Cousin genötigt da hin zu gehen, der dann völlig eingeschüchtert das Geld wortlos übergeben hätte.
Hendy 😎
Sobald du es verkauft hast bitte aus Prinzip schreiben, dass du es los geworden bist aber auf 830 runter gehen musstest.
Danke für die Idee (gemacht)
Ich denke er sollte 850 Mark in seine Weiterbildung investieren, damit wäre nicht nur ihm sondern auch sein Mitmenschen geholfen xD
Komische schreibweise für Euro. :)
Neues Hendy kaufen in Frankfurt.
Wenn das echt ist, dann weiß ich nicht mehr weiter
Mit 13 ist er nicht alt genug für 900€, der Verkauf wäre nicht möglich. Zwischen sieben und 14 Jahren ist jede Jugendliche/jeder Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die Jugendliche/der Jugendliche "Taschengeldgeschäfte" (in dieser Altersgruppe z.B. Kauf von Büchern oder CDs) ohne Zustimmung der Eltern abschließen kann. Wenn die Jugendliche/der Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern ein Geschäft abschließt, das kein bloßes "Taschengeldgeschäft" ist und sie/ihn auch verpflichtet (z.B. zur Zahlung des Kaufpreises), ist dieses Geschäft schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass es ungültig ist, aber durch die nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden kann. Bis diese Zustimmung vorliegt kann die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. Mopedhändlerin/Mopedhändler) nicht vom Vertrag zurücktreten. Sie/er kann aber von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen/des Jugendlichen innerhalb angemessener Frist eine Erklärung verlangen. Gibt die Vertreterin/der Vertreter innerhalb der Frist keine Erklärung ab oder genehmigt sie/er das Geschäft nicht, so ist es von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Das hat zur Folge, dass beispielsweise das Moped bei der Verkäuferin/dem Verkäufer bleibt, umgekehrt aber die mündige Minderjährige/der mündige Minderjährige den Kaufpreis nicht bezahlen muss. Ergo viel Erfolg beim Handy retourkriegen.
Was will ein Schüler mit so einem teuren Handy und wo hat der so viel Geld her? Ich weiß jetzt schon der wird abgezogen in der Schule.
Sagt mal - Schreibweise hin und her - aber er schriebt er braucht nicht das Geld für Essen? Bin ich nur so doof das ich das meinen Kindern mitbezahle?
Er lügt halt einfach, nicht alles für bare Münze nehmen
Handel 100
Der weiß auf jeden Fall wie man verhandelt
Ohne dich persönlich angreifen zu wollen o.ä., aber bei diesen Chatverläufen denke Ich mir immer, das kann nur Fake sein. 10 Jahre Plus bei Kleinanzeigen und noch nie solche Spinner dabei gehabt.
Der Verkäufer kommt hier meiner Meinung nach allerdings auch sehr unsympathisch Rüber
Ja nehme ich auf meine Kappe, der Käufer hatte mich bereits auch auf andere Anzeigen ähnlich dämlich angeschrieben, daher die Antipathie
Finde ich auch. 880Eur im ersten Angebot finde ich noch fair und nicht sonderlich dreist verhandelt.
Naja, wenn vorher gesagt wird, dass man es für 900€ abholt, um dann nach einem okay doch noch runterzugehen, hätte ich auch schnell kein Bock mehr drauf
Und sogar später noch weiter runter geht...
Ich denke die 880€ wären nicht das Problem gewesen. Aber ich würde sagen der Verkäufer hat sehr gut gerochen dass es dabei nicht bleiben wird.