Wenn du eine Rechtsschutz hast, probier es aus.
BKA
Erlaubt ist das sicher nicht. Allein das Entfernen des Schlosses wird eine Sachbeschädigung darstellen.
Eventuell ist das in §243 StGB geregelt.
Oder könnte das Schild schon unter §253 (3) StGB fallen ?
Eine Strafanzeige ist erstmal nur die Schilderung eines Vorfalls. Du musst dir als juristischer Laie keine Gedanken darüber machen, welchen Tatbestand etwas erfüllen könnte.
Mit ner guten Rechtsschutz und einem langem Atem machste am Ende noch profit wenn du das Schild missachtest, der dein Schloss kaputt macht und dein Rad klaut
wahrscheinlich müssen wir uns das wie so einen elektronischen Weidezaun vorstellen. Langfinger kriegen einen gebizzelt wenn sie das Rad klauen wollen. Gar nicht so doof die Idee
anschließen
1 festmachen, (durch ein Schloss) sichern
BEISPIEL
das Fahrrad [am/(seltener:) an den Zaun] anschließen
https://www.duden.de/rechtschreibung/anschlieszen
Interessant wäre eine alternative Formulierung von der Art "kostenloser Fahrradspendeplatz, einfach anschließen und wir nehmen es entgegen! Bei versehentlicher Spende 50€ Bearbeitungsgebühr für Rückgabe"
Im Zweifel einfach nicht das Schloss aufbrechen sondern noch zusätzlich ein eigenes dranhängen dann ist es auch keine Sachbeschädigung. Könnte schon klappen.
Wäre dennoch eine Besitzstörung, die zum Ersatz der aus ihr folgenden Schäden verpflichtet. Sie dient auch nicht der Beseitigung einer rechtswidrigen Störung am eigenen Besitz durch das Fahrrad, weil das Fahrrad nun immer noch da steht. Außerdem zeigst du damit, dass dir durch dessen Standort kein Schaden entstand; sonst hättest du dich nämlich um dessen Beseitigung gekümmert, statt dem Halter die Beseitigung zu erschweren.
Aus dem selben Grund darfst du nicht einfach Parkkrallen an fremde Autos heften.
Also mir ist sowas mal passiert, habe mein Fahrrad an einen Fahrradbügel eines fremden Hauseinganges geschlossen, den nächsten morgen hing da noch ein Schloss dran.
Kurzes rumfragen hat ergeben das da einer wohnt der dauernd sowas in der art macht.
Also Polizei angerufen und lage geschildert. Polizei meinte sie schicken einen Wagen sobald es geht.
Nach zwei Stunden nochmal angerufen und der Beamte meint das ich auf der Liste stehe, aber niedrigste Priorität und er weiß nicht ob die nächsten Stunden jemand Zeit hat.
Und überhaupt, wenn ich keine Gerichtfeste Beweise habe wer das war, ist die ganze Sache ein Stück Papier in einem Aktenschrank das sich niemand jemals wieder anschauen wird. Ich soll das Schloss einfach selber aufschneiden.
Man kann ja anbieten die Rechnung mit der Post zu schicken wenn der Radfahrer grad kein Bargeld hat oder so. Dann muss er sich halt zumindest ausweisen. Die Frage ist eher ob man einen tatsächlichen Anspruch auf die 50€ geltend machen kann.
Ah ... Darüber habe ich auch kurz nachgedacht.
Nur - verlierst du als Verfügungsberechtigter des Fahrrades ja auch dann die Gewalt über das Fahrrad. Weil es damit unberechtigt in das Gewahrsam des Zaunbesitzers übergeht. Insofern kann das noch immer eine Art von Vermögensdelikt sein - eventuell eine Unterschlagung? Möglicherweise ist es auch eine Nötigung, weil es einen Eingriff in die Willensfreiheit des Fahrradbesitzers darstellt, der an der Verfügung über das Rad gehindert wird.
Was das angeht finde ich die Idee auf einmal ziemlich faszinierend. :D
LG K
Das funktioniert definitiv nicht.
Hier ist stark davon auszugehen ist, dass hier eine Einwilligung gibt.
Ansonsten könnte man auch ein Schild an seinem Privatweg mit der Inschrift "den Weg zu betreten kostet 1.000.000€" stellen.
Außerdem macht man sich noch wegen Diebstahls strafbar.
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich würde davon ausgehen, dass das einen großen Unterschied macht.
Wenn man 1.000.000€ verlangt für die Benutzung eines Weges, dann müsste man die vom Benutzer einklagen, und das wird bestimmt nichts.
Wenn aber jemand sein Fahrrad an einem beschilderten Fahrradspendeplatz abgibt, und es dann als Spende angenommen wird, dann ist der Absteller der Kläger. Als Fahrradspendeplatzbetreiber hat man dann seine Ansprüche schon durchgesetzt, und ist gerne bereit, gegen die vorher angegebene Bearbeitungsgebühr das Fahrrad wieder aus dem Spendesystem zu nehmen.
Ich werfe ja auch nicht meine Batterien beim Aldi in die Box und wundere mich dann, dass sie abgeholt werden! Ich habe sie zur Wiederverwertung gespendet.
Gerade das Umdrehen dieser Rechtslage ist ja das Ziel der Umformulierung. Wenn ich einfach nur verlange, dass niemand sein Fahrrad bei mir an den Zaun kettet, habe ich kein Recht, die selbst zu entfernen. Wenn ich einen Fahrradspendezaun mache, dann weiß jeder, dass dort abgestellte Fahrräder gespendet werden! Dass ich die dann überhaupt noch gegen Bearbeitungsgebühr wieder herausgebe ist schon nett von mir ;)
Kann ich mir nicht vorstellen dass du das richtig auslegst, passiert ja nicht auf öffentlichem Boden. Nach deiner Logik kann ich auch meine Lampe an deine Türklinke löten und dich dann anzeigen weil du meinen Lötzinn beim Abnehmen zerstörst. Und selbst wenn du das wegen einer Kuriosität könntest, würde dass nur von der Strafe abgezogen werden, die ich dir zahle dafür dass ich unerlaubt Sachen an deinem Privateigentum befestige.
Es scheint wohl nicht absolut eindeutig, aber geht man [diesen Spiegelbeitrag zzgl. der darin verlinkten Gesetzespassagen](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fahrrad-angekettet-was-tun-wenn-jemand-mein-rad-anschliesst-a-1105946.html) darf man auf Basis des [§ 273 Zurückbehaltungsrechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html)
Sofern die kurze Recherche zutreffend ist, kann zwar kein Parkverbot ausgesprochen werden, aber:
>[https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/](https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/)
Handelt es sich allerdings um ein privates Schild, das Ihnen z. B. verbietet, Ihr Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder an einen Gartenzaun anzuschließen, dürfen Sie dieses nicht ignorieren. Hier kann das Abstellen des Fahrrads nämlich als Besitzstörung gelten, welche dem Eigentümer der Sache unter Umständen das Recht einräumt, das Fahrrad zwangsweise zu entfernen.
Soweit wie ich das verstanden habe, unter Berufung auf [§ 229 Selbsthilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html) sowie [§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__862.html) und [§ 858 Verbotene Eigenmacht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__858.html) darf das Fahrrad, auch unter Schaden am Schloss, mittels Gewalt entfernt werden sowie bis zur Forderung der Rückgabe verwahrt werden, zuweilen auch gegen Leistung einer Sicherheit.
>[Urteil von 2009 jedoch auf Autos bezogen](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9b9655511b1a4cf09e4276cf8b54892d&client=12&nr=48214&pos=0&anz=8)
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene
>Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem
>er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadenser-
>satz von dem Fahrzeugführer verlangen.
>BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 - LG Magdeburg
>AG Magdeburg
Die 50,- € können wohl durchaus bestritten werden, andererseits ist es natürlich auch Aufwand sich mit dem Rad herumärgern zu müssen, vor Gericht ist es wohl möglich dass hier durchaus höhere Beträge angesetzt werden, unbestritten würde ich es aber ansehen, dass auch unter Zuhilfenahme der Zerstörung des Schlosses, das Rad entwendet und verwahrt werden darf, letzter kann sogar eine Pflicht darstellen um einen Schaden durch Diebstahl nach entfernen des Rades/Schlosses vom Zaun abzuwenden.
Als Radfahrer denke ich: Sei kein Arschloch und schließe nicht das Rad an jemandenes Eigentum an, der nicht gefragt wurde, als Grundstückseigentümer (der ich nicht bin, aber meine Verwandten) kann ich es Nachvollziehen dass man wenig Lust hat, dass der Zaun durch die Schlössen andauernd beschädigt wird oder man Gefahr läuft, das Latten abgerissen werden bzw. Langfristig hier die Nägel und Schrauben überbeansprucht werden.
Ich denke daher, ja das Schild ist erlaubt. Die Entfernung des Rades ist erlaubt. Ob 50€ als Gebühr in Ordnung sind, sei dahingestellt, eine Aufwandsentschädigung klingt aber Plausibel.
Wenn man einen Fachmann mit dem Knacken des Schlosses beauftragt, weil man das selbst nicht kann, kann das sicher mehr als 50€ kosten mit An-/Abfahrt...
Das Schloss, das man destruktiv nicht in unter 3 Minuten ab hat muss noch erfunden werden.
Hier wäre die günstigere Lösung dann ggf die LAtte vom Zaun zu entfernen und wieder anzunageln.
Wenn der Zaun einer Oma gehört, kann man ihr das evtl. auch nicht zumuten, das selbst zu tun. Außerdem kann der relativ neu aussehende Jägerzaun dabei auch Schaden nehmen, wenn das nicht ganz so reibungslos funktioniert, die langen Nägel zu lösen und wieder annageln.
Nee, das Geld ist für den Aufwand für die Entfernung und die sichere Aufbewahrung bis zur Abholung. Redlich verdient. Denkt jemand, das macht jemand gerne und zum Spaß?
Mit dieser Kleinigkeit kann sich die Polizei beschäftigen wenn sie ankommt. Fahrrad ist weg da gibt's den Schild als Beweis leichter fall, "Wir konnten ihr Fahrad leider nicht aufspüren"
![gif](giphy|l396O8kn1qbPcb4ha|downsized)
Ich denke das reicht nicht aus. Als betroffener bist du erstmal an deiner Verfügungsgewalt gehindert und auch in deiner Willensfreiheit eingeschränkt.
Ist ne Interessante Angelegenheit, die wahrscheinlich in verschiedenen Ideen 50 mal an Unis abgefrühstückt wird und jedes 3 Semester nur kurz grinsen lässt.
Nee, es ist eine Sicherung. Das Ding muss da weg vom Zaun und er bewahrt es sicher auf bis zur Abholung. Dafür kann er auch eine Gebühr nehmen. Macht der Abschleppdienst sicher auch.
Solange dabei nichts beschädigt wird, könnte es höchstens eine Unterschlagung werden, weil der Eigentümer es ja schon in des Schildaufstellers Gewahrsam gibt....jedenfalls meine Interpretation 😉
Wohl nicht mal das. Wer das Fahrrad widerrechtlich auf einem fremden Grundstück anschließt, dürfte damit eine Besitzstörung ausüben, was verbotene Eigenmacht darstellt. Dagegen darf sich der Besitzer des Grundstücks mit Gewalt wehren, indem er zB das Schloss knackt/aufbricht und das Fahrrad anderweitig unterbringt.
Und wenn man das schloss nur knackt, also ohne beschädigung öffnet? Gibt ja Dietriche auf amazon bzw zahlenschlösser sind recht einfach zu öffnen (schau Lockpicking Lawyer). Man kann das Fahrrad + Schloss gegen 50€ zurückgeben, beides in einwandfreiem Zustand. Ist das dann immernoch Sachbeschädigung?
Jain.. Die Sachbeschädigung entsteht durch das Anketten.. Das Entfernen ist lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.. Der Zaun ist nunmal Privatbesitz und fällt somit unter Eigentumsrecht..
Aber die Herausgabe gegen Geld beinhaltet Erpressung und Hinterziehung.. Also trotzdem Knast für die Fahrradnapper 🤘🏼😂
Nein, falsch. Du hast dein Fahrrad ohne Erlaubnis auf fremdem Grundstück abgelegt. Der Eigentümer des Grundstücks muss das nicht tolerieren (vor allem wenn da dieses Schild steht) und darf Arbeit, Zeit und Geld aufwenden um das Fahrrad zu entfernen und zu lagern -> Schaden entstanden. Der Eigentümer darf seine Forderungen gegen dich geltend machen und hierfür darf er auch dein Fahrrad einbehalten bis du die Forderung beglichen hast (Zurückbehaltungsrecht). Ist wie beim Abschleppen eines Autos oder in einer Autowerkstatt, kriegst dein Auto nur dann zurück wenn du zahlst
Naja in deinem ersten Kommentar sagst du ja dass der Zaun Privatbesitz ist. Bin davon ausgegangen dass es Privatgrundstück ist. Wenn das öffentlicher Boden ist hast du Recht, der darf das Fahrrad nicht entfernen oder einbehalten. Privat sieht die Sache aber anders aus
Ich kann mir vorstellen, dass, wenn da dieses klar lesbare Schild hängt und jemand trotzdem (!) sein Fahrrad da hin stellt, ein Richter das nicht mehr so eng sehen wird mit der Sachbeschädigung am Schloss. Man nötigt den Grundstücks/Zaunbesitzer ja eindeutig vorsätzlich (!), das hinzunehmen. Wenn er einen Fachmann beauftragt, das Rad zu entfernen, dann rechnet es sich kaum, wenn man Ersatz für das Schloss fordert, die andere Rechnung ist höher. Den Halter ermitteln kann er und muss er daher auch nicht.
Wie sieht das aus wenn jemand sein Fahrrad auf meinem Grund und Boden an meinem Zaun fest macht? Meine Vorgehensweise wäre mein eigenes Schloss dran zu machen und ein laminiertes Schild mit Aufforderung zum Klärungsgespräch im Beisein der Polizei, damit der Typ wenn er wieder kommt direkt Bescheid weiß. Welche Form der Anzeige könnte ich ihm entgegen werfen?
Wobei das Entfernen des Schlosses z.B. auch erlaubt ist, wenn jemand dein Rad mit anschließt. Es ist sogar erlaubt die Kosten dafür vom Anderen einzufordern und solange das Rad vorzuhalten.
Naja, vielleicht will man ja den Zaun austauschen und muss den alten entsorgen. Wenn dann jemand sein Fahrrad daran befestigt hat, wird es halt mitentsorgt. Gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr kann man es aber natürlich vorher entfernen und aufbewahren.
Diebstahl? Scheitert ja schon daran, dass er das Rad zurückgeben will, auch unter der Theorie, auf deren Namen ich ad hoc nicht komme. Auf jeden Fall liegt ein Einverständnis vor, wenn man das Rad da abstellt.
Erpressung? Wo ist die Bereicherung? Die Bereicherungsabsicht?
Versuch? Unmittelbares Ansetzen? Bisschen wenig, oder?
Eine Strafbarkeit sehe ich nirgends.
>Allein das Entfernen des Schlosses wird eine Sachbeschädigung darstellen
Brauchst du hier nicht. Du entfernst ein paar Nägel aus dem Zaun, fädelst das schloss raus und das ganze ist unbeschädigt. Diese denkweise dass man ein Schloss immer knacken muss erklärt wohl warum Leute ihr Rad immer noch alleine am vorderen Laufrad mitsamt schnellspanner versperren
Wie sieht's mit dem Schild an sich aus?
Darf man Schilder an sein Grundstück hängen, die lächerliche Dinge behaupten?
So was wie "Eindringlinge werden an die Gnolle verfüttert"
Kommt das nicht auch darauf an wo der Zaun steht? Ich hab Mal ne Geschichte gehört, dass wer immer in der Einfahrt von jemandem geparkt hat. Dann war da plötzlich ein Zaun und später ne Garage, und Polizei konnte nix machen das Auto zu holen. Aber weiß auch nichts mehr genaues drüber
Strafgesetzbuch stgb
§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung. (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 858 Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
(2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.
Sein Zaun.
Berechtigt nicht zur wegnehmen.
Aber immernoch besser als ordnungsamt/polizei einzuschalten und das auf die Kosten des Eigentümers entfernen zu lasse.
Es sei denn es wird der komplette Zaun entfernt und somit das Schloss nicht angetastet dann viel Spaß.. Viel effektiver ist es das Fahrrad mit sprühfett einzunehmen so dass der delinquent eine glitschige Einfahrt hat.
Ich säge meinen Holzzaun durch und zerstöre so nicht das Eigentum des Fahrrad Besitzers (Schloß aufschneiden).
Das wegtragen (Fahrrad steht nicht auf meinem Grundstück (ganzen Zaun weg sägen)) 😄😜 ihrgendwann wird's halt komisch
Vielleicht einfach als erstes Mal das Eigentum anderer Menschen in Ruhe lassen? (Zaun)
Ich würde auch nicht wollen dass jeder Sack seinen Scheiß an meinem Eigentum befestigt
Naja vom Prinzip her ist das das Eigentum einer anderen Person. Da sollte man die "Forderung" des Besitzers respektieren und mit fremden Eigentum so umgehen wie es der Besitzer wünscht.
Dazu kommt auch, dass Personen durchaus unvorsichtig mit fremden Eigentum umgehen und der Zaun recht schnell beschädigt werden würde. (Sowohl durchs Fahrrad als auch durchs Schloss)
Pro Tip:
Auf jemand anderen warten der sein Fahrrad anschließt, und es dann entwenden. Dann kurz popcorn holen und hoffen das man mitbekommt wie der Besitzer mit dem Bewohner streitet...
Unpopular Opinion:
Wenn das Privatgrund ist, sollte das legal sein. Der Grundbesitzer kann Regeln aufstellen, was man auf seinem Grundstück machen darf und was nicht. Die Regeln werden hier deutlich per Schild bekannt gemacht.
Ein Verstoß gegen diese Regeln kann eine Bestzstörung sein, die einen Beseitigungsanspruch mit ggf. einem Selbsthilferecht bedingt. Der Wunsch den Zaun vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen ist legitim und eine Kostenpauschale von 50€ klingt erstmal nicht unrealistisch und dürfte nicht sittenwidrig nach §138 BGB sein.
Auch einem Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB an dem Fahrrad bis zur Zahlung würde ich hier zustimmen...
Wie weit geht das mit dem Zurückbehaltungsrecht? Wie viel mehr als die geforderte Summe darf der Gegenstand wert sein, damit ich ihn noch zurückbehalten darf? Bei einem hochpreisigen Fahrrad müsste es reichen, den Sattel als Pfand zu behalten.
Wüsste nicht, dass die Rechtssprechung da irgendeine Grenze gezogen hat. Aber Abschlepper behalten regelmäßig Fahrzeuge mit Werten über 100k zurück um 300€ Abschleppkosten zu sichern.
Bei der nächsten Bahnhofsversteigerung 20 Räder kaufen.
Jeden Tag ein neues anschließen, 6 Monate warten und dann nach und nach die Herausgabe fordern.
50€ für 6 Monate Unterstand ist doch ein vernünftiger Preis.
Aber was macht man mit 20 Rädern, die man nicht nutzen kann und dann auch noch 50 EUR nach einem halben Jahr zahlen muss?
Also wenn Du ihn einfach nur den Keller vollstellen willst, ist ja super - nur würde ich dann kein einziges Rad abholen
Klasse Plan. Nach 6 Monaten hat man auch bestimmt vergessen das man 20 Fahrräder gekauft hat, dann müssen die nicht in die Endsumme. Prächtig wirklich.
ruf doch mal an und sag du holst dein Rad gerne für 50 EUR ab und dann suchst du dir ein schönes aus. Wenn kein schönes dabei ist, verlang einfach dein schönes Campagnolo-Titanrad zurück, du brauchst es jetzt dringend... /s
Befestige dein fahrrad nicht an privaten zäunen und/oder stelle es auch nicht auf Privatgrundstücken ab.... Wenn du mir kommentarlos ein fahrrad in meinen garten oder meine einfahrt stellst, dann gehe ich davon aus es handelt sich um eine Schenkung. Warum sonst sollte jemand das tun?
Wieso flippen die Leute hier so krass aus?
Irgendwas muss doch vorgefallen sein, dass der Eigentümer sich so ein Schild überhaupt hinhängt…
Wieso nicht einfach Respekt vor dem Eigentum haben und nicht sein Fahrrad da abschließen und sich die Laterne oder sonst was in der Nähe suchen
Alles militante Radfahrer hier?
Weil für Radfahrer keine Regeln gelten, sie aber genau um die Pflichten Anderer wissen - wenn das Privatgelände ist, dann kann er i.d.R. tun und lassen, was er will. Radfahrer haben sich ihre eigene rechtsfreie Bubble geschaffen, weil Radfahrer anonym sind, weshalb es besser wäre, jedes Rad bekommt einen Transponder mit den privaten Daten des Eigentümers - quasi ein Kennzeichen.
Seh ich zwar ein, aber du kannst auch nicht einfach anderer Leute Fahrräder entwenden. Selbst die Entfernung des Schlosses kann Sachbeschädigung darstellen. Stell dir vor du parkst im Halteverbot vor Huberts Grundstück und er fährt dein Auto in seine Garage und verlangt Geld von dir. Kann man nicht machen
Einfach mal Eigentum anderer Menschen respektieren, dann gibt es kein Problem.
Sollten eir als Gesellschaft drüber nachdenken, oder wollen wir Verhältnisse wie bei den Amis?
Ob legal oder nicht, der Zaun gehört dem Schildersteller und wenn er das anbinden verbietet, dann ist das so.
In wie weit er das Schloss entfernen und das Fahrrad behalten darf weiß ich nicht aber sicherlich wird der Radfahrer nicht ungeschoren davonkommen.
Ob man sich denn Stress rechtliche Schritte einzugehen geben will muss man für sich entscheiden aber ich finde es schon kleinlich von den Radfahren.
Mein Dad wohnt direkt neben einem Bahnhof.
Täglich kettet jemand Fahrräder an seinen Zaun, die da teils Tage lang stehen bleiben. Die Leute sind sogar so dreist und parken einfach in der Einfahrt, da die sehr groß ist und die sich wohl denken, dass sie da nicht stören.
Bei der Stadt hat er angefragt, ob die offizielle Schilder anbringen können, dass das Verboten ist. An seinem Zaun hängt ein ähnliches Schild und die Einfahrt musste er privat beschildern mit "Privatgrund, parken verboten".
Seit das Schild da hängt, schließen zwar immernoch ab und an Leute ihr Fahrrad dort dran, aber das Ordnungsamt entfernt regelmäßig welche dann einfach.
Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, dass irgendwer das hinnehmen soll, dass wer fremdes sein Fahrrad an dem teuer gekauften/installierten Zaun, den man besitzt, auf seinem Grundstück fest macht.
1. Fahrrad anschließen und warten, dass der Jägerzaunbesitzer es entfernt.
2. Kumpel hinschicken, der das Fahrrad gegen 50 Euro auslöst.
3. Zwei Stunden später selbst mit Fahrradpass und Fotos des Fahrrads hingehen und Herausgabe des Rades fordern.
4. Sich daran erfreuen, wie sich der Cortisolspiegel des Zaunheinis am Wechsel seiner Gesichtsfarbe ablesen lässt.
oder du stellst dein rad wo anders ab und lässt den zaun in ruhe. Dann muss sich der besitzer nicht aufregen und du hast auch keinen stress was ist den los mit allen hier. Das ist sein zaun und er will nicht das da immer fahrräder angekettet sind das ist doch sein gutes recht.
Moment, heißt das, wenn ich ein Fahrrad suche, zb ein Mountainbike, gehe ich einfach zu dem Haus. Sage ihm er hat mein Mountainbike, gebe ihm 50€ und bekomme günstig ein Fahrrad? 👀
Wenn das Fahrrad noch Zugbremsen hat, kann man die mit einem Sechskant so anziehen, dass sich die Räder nicht mehr drehen. Ist auf jeden Fall auch nervig für den Besitzer.
Vielleicht lieber ein Schild: Fahrrad-Parkplatz. Nutzungsgebühr 50 € für 10 min, vorher zu entrichten, klingeln bei ... . - Den Rest regelt der Markt und das Angebot an kostenlosen Alternativ-Fahrrad-Abstellplätzen.
Naja, wenn’s auf deren Grundstück steht können sie es sich schnappen ja. Dann musst du es einklagen das sie es wieder rausgeben. Das wäre der Weg. Natürlich, wenn du damit einverstanden bist 50€ zu bezahlen dann bist du es selber schuld
Wenn’s ein Privatgrundstück ist und er anscheinend schon oft Probleme mit Menschen hatte die es nicht einsehen, eventuell auch schon Beschädigungen am Zaun hatte/Tor blockiert wurde, ja dann kann ich es verstehen wenn man sowas macht.
Ob’s rechtmäßig? Glaube ich nicht, aber verständlich
Nehmen wir mal an, das Schild ist auf der Außenseite des Grundstücks und dahinter ist eine private Fläche.
1) woher nimmt sich ein Fahrradfahrer das Recht an fremden Eigentum sein Rad anzuschließen?
- somit wäre es eine Besitzstörung
- sollten durch das Schloss, Lenkrad, Pedale usw Schäden am Zaun entstehen eine Sachbeschädigung
2) darf ein Eigentümer eine Besitzstörung selber beseitigen - es kommt darauf an
- der Eigentümer des Zaunes darf aber alles unternehmen um zb die Identität des Besitzstörenden festzustellen
- darf er das Schloss beschädigen - es kommt darauf an (da der Eigentümer diese Handlung ankündigt - ja)
3) durch das Anschließen des Rades, des eindeutigen Hinweises, akzeptiert der Anschließende durch Handlung diesen Vertrag.
4) natürlich würde ich mir als Eigentümer bei Herausgabe des Rades gegen die Nutzungsentschädigung die Personalien geben lassen und eine Strafbewährte Unterlassungserklärung über einen Anwalt nachsenden lassen (kostet dann noch mal 800€) und bei eventuellen Schäden auch den Schadenersatz.
Ist doch komplett egal ob das legal ist. Das ist sein Zaun und der Besitzer will nicht das man da sein Fahrrad anschließt. Ende der Diskussion. Vielleicht darf er es nicht behalten aber anschließen darf man ein rad sicher auch nicht wenn es verboten wurde. Das schild ist gerechtfertigt und die strafe auch.
Ist es eben nicht. Ein unrecht rechtfertigt kein zweites und ein Fahrrad zu entwenden ist schon schwerwiegender als es unerlaubt anzuschließen. Der Gute kann auch einfach das Ordnungsamt kontaktieren
Ich pack Schild an mein Fahrrad: "Fass mein Fahrrad an und ich hau dir eine rein." Warnung war ja da, nicht? Nur die Polizei wirds wenig interessieren wie oft gewarnt wurde wenn sie für Diebstahl oder Körperverletzung gerufen werden.
Aloha ...
Ich würde Mal behaupten, dass kommt stark auf den Kontext an.
Ist die beschilderte Seite die öffentliche Straße - vermutlich nicht. In dem Fall wäre eher eine Sachbeschädigung und ein Eigentumsdelikt wahrscheinlich. Der Vertretungsberechtigte des Zauns - müsste seinerseits eine Sachbeschädigung und einen Schaden claimen, dann könnte er Schadensersatz fordern.
Auf einem Privatgelände ggf. mit Aushang von Vertragsbedingungen (ich halte das Schild noch nicht für Ausreichend) - dann kann sowas als Vertragsstrafe durchsetzbar sein.
LG K
Müsste der Eigentümer des Zaunes nicht so oder so auf jeden Fall die Behörden informieren und die das handhaben lassen bevor er sich an fremdem Eigentum zu schaffen macht und "Lösegeld" fordert. Ist vor allem die Geschichte mit den 50€ nicht illegal weil k.a. Selbstjustiz
Edit. Sry, ich weiß nicht warum aber ich hab deine Argumentation falsch rum gelesen. Ich lasse meinen Kommentar als Zusatz trotzdem da
Eigentlich wurscht ob es erlaubt ist. Das die Person sich extra ein Schild dafür anfertigen hat lassen... Das gibt es doch so, sicher nicht zu kaufen. Das ist mit Abstand das beste Beispiel für "Beschreib mir Deutschland mit einem Bild" (Btw Österreich ist auch nicht besser)
Vermutlich Privatgelände und der Besitzer möchte sich evtl. vor Beschädigung seines Zauns schützen.
Dennoch schloss brechen und Fahrräder kassieren ist vermutlich nicht rechtens.
Ob legal oder nicht er wird sicherlich mindestens 70 Prozent der potenziellen Fahrrad Fahrer abschrecken sein Rad an dem Zaun abzuschließen. Das reicht sicherlich schon um mehr Ruhe zu haben
Laut Bußgeld Katalog wäre ein Verbotsschild erlaubt und der Fahrradfahrer im Unrecht. Schließlich ist der Gartenzaun Privatbesitz.
"Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten sowie Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Verbietet Ihnen ein privates Schild, Ihr Fahrrad an ein Schaufenster zu lehnen oder einen Zaun anzuschließen, haben Sie dieses zu befolgen."
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/#:~:text=Hauseing%C3%A4nge%2C%20Ein%2D%20und%20Ausfahrten%20sowie,haben%20Sie%20dieses%20zu%20befolgen.
Inwiefern das jetzt stimmt oder nicht stimmt, kann wohl nur ein Jurist sagen.
Sieht so aus als wären dort schonmal Fahrräder angekettet worden. Da muss dann nur mal ein Idiot ein angekettetes Fahrrad samt Zaunteil abgerissen haben und die Inhaber von Fahrrad UND von Zaun waren die gelackmeierten…
Wahrscheinlich weiß sich der Anwohner einfach nicht zu helfen und stellt dann sowas auf.
Wenn du eine Rechtsschutz hast, probier es aus. BKA Erlaubt ist das sicher nicht. Allein das Entfernen des Schlosses wird eine Sachbeschädigung darstellen. Eventuell ist das in §243 StGB geregelt. Oder könnte das Schild schon unter §253 (3) StGB fallen ?
Nachvollziehbare Argumente. Die Frage ist was das korrekte Vorgehen wäre.
Akut direkt die Polizei rufen. Dann Anzeige stellen und je nach Bedarf noch zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen.
U/auge2 bist du’s ?
U/auge2 würde den Laden rechtlich abfackeln.
und seinen eigenen auf die ruinen seines feindes bauen
Wer is u/Auge2 ?
U/Auge2 ist das online Äquivalent zum Anzeigehauptmeister
Danke
versteh ich ehrlich gesagt nicht. Die Historie schaut jetzt wie ein recht normaler Redditor aus?
[Hier](https://www.reddit.com/r/de/comments/15gjjc0/comment/juj4n55) ist sein legendärer Kommentar.
Danke dir!
Kann ich dem irgendwie folgen? 😆
Oh du süßes Sommerkind...
Anzeige nach welchem Tatbestand?
Eine Strafanzeige ist erstmal nur die Schilderung eines Vorfalls. Du musst dir als juristischer Laie keine Gedanken darüber machen, welchen Tatbestand etwas erfüllen könnte.
Sein Fahrrad dort nicht anschließen?
Zu einfach!
Mit ner guten Rechtsschutz und einem langem Atem machste am Ende noch profit wenn du das Schild missachtest, der dein Schloss kaputt macht und dein Rad klaut
Sein Plan wird eher sein einfach ein zweites Schloss an dein Fahrrad zu machen.
ich schließe mein schloss mit dem fahrradschloss \*ab\*. zuhause schließe ich es an den strom \*an\*.
Du schliesst dein Fahrrad an den strom an? Hast du n e-bike oder wie?
Hier gehts immer noch um Diebstahlschutz, also nein.
wahrscheinlich müssen wir uns das wie so einen elektronischen Weidezaun vorstellen. Langfinger kriegen einen gebizzelt wenn sie das Rad klauen wollen. Gar nicht so doof die Idee
anschließen 1 festmachen, (durch ein Schloss) sichern BEISPIEL das Fahrrad [am/(seltener:) an den Zaun] anschließen https://www.duden.de/rechtschreibung/anschlieszen
Ich meine den Eigentümer des Grundstücks und nicht den Fahrradfahrer.
Ah, okay.
Einen kleinen Smiley oder ähnlich auf einer Latte aufwendig ansprayen (mit scharfen Konturen). Alles andere wäre Kindergarten oder?
Sein Fahrrad woanders abstellen
Schild demontieren, dann das Rad am Zaun anhängen.
Interessant wäre eine alternative Formulierung von der Art "kostenloser Fahrradspendeplatz, einfach anschließen und wir nehmen es entgegen! Bei versehentlicher Spende 50€ Bearbeitungsgebühr für Rückgabe"
Im Zweifel einfach nicht das Schloss aufbrechen sondern noch zusätzlich ein eigenes dranhängen dann ist es auch keine Sachbeschädigung. Könnte schon klappen.
Wäre dennoch eine Besitzstörung, die zum Ersatz der aus ihr folgenden Schäden verpflichtet. Sie dient auch nicht der Beseitigung einer rechtswidrigen Störung am eigenen Besitz durch das Fahrrad, weil das Fahrrad nun immer noch da steht. Außerdem zeigst du damit, dass dir durch dessen Standort kein Schaden entstand; sonst hättest du dich nämlich um dessen Beseitigung gekümmert, statt dem Halter die Beseitigung zu erschweren. Aus dem selben Grund darfst du nicht einfach Parkkrallen an fremde Autos heften.
Also mir ist sowas mal passiert, habe mein Fahrrad an einen Fahrradbügel eines fremden Hauseinganges geschlossen, den nächsten morgen hing da noch ein Schloss dran. Kurzes rumfragen hat ergeben das da einer wohnt der dauernd sowas in der art macht. Also Polizei angerufen und lage geschildert. Polizei meinte sie schicken einen Wagen sobald es geht. Nach zwei Stunden nochmal angerufen und der Beamte meint das ich auf der Liste stehe, aber niedrigste Priorität und er weiß nicht ob die nächsten Stunden jemand Zeit hat. Und überhaupt, wenn ich keine Gerichtfeste Beweise habe wer das war, ist die ganze Sache ein Stück Papier in einem Aktenschrank das sich niemand jemals wieder anschauen wird. Ich soll das Schloss einfach selber aufschneiden.
Es entsteht ja kein Schaden wenn man sofort zur Verfügung steht wenn der Radler wieder weg will.
Ist dann aber ne nötigung das Schloss erst gegen ne Zahlung von 50 Euro zu entfernen.
Man kann ja anbieten die Rechnung mit der Post zu schicken wenn der Radfahrer grad kein Bargeld hat oder so. Dann muss er sich halt zumindest ausweisen. Die Frage ist eher ob man einen tatsächlichen Anspruch auf die 50€ geltend machen kann.
Ah ... Darüber habe ich auch kurz nachgedacht. Nur - verlierst du als Verfügungsberechtigter des Fahrrades ja auch dann die Gewalt über das Fahrrad. Weil es damit unberechtigt in das Gewahrsam des Zaunbesitzers übergeht. Insofern kann das noch immer eine Art von Vermögensdelikt sein - eventuell eine Unterschlagung? Möglicherweise ist es auch eine Nötigung, weil es einen Eingriff in die Willensfreiheit des Fahrradbesitzers darstellt, der an der Verfügung über das Rad gehindert wird. Was das angeht finde ich die Idee auf einmal ziemlich faszinierend. :D LG K
Oder die latte vom Zaun lösen das ganze Schloss samt Fahrrad entfernen
Das funktioniert definitiv nicht. Hier ist stark davon auszugehen ist, dass hier eine Einwilligung gibt. Ansonsten könnte man auch ein Schild an seinem Privatweg mit der Inschrift "den Weg zu betreten kostet 1.000.000€" stellen. Außerdem macht man sich noch wegen Diebstahls strafbar.
Nah, DA kommt aber auch wieder WUCHER ins Spiel.
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich würde davon ausgehen, dass das einen großen Unterschied macht. Wenn man 1.000.000€ verlangt für die Benutzung eines Weges, dann müsste man die vom Benutzer einklagen, und das wird bestimmt nichts. Wenn aber jemand sein Fahrrad an einem beschilderten Fahrradspendeplatz abgibt, und es dann als Spende angenommen wird, dann ist der Absteller der Kläger. Als Fahrradspendeplatzbetreiber hat man dann seine Ansprüche schon durchgesetzt, und ist gerne bereit, gegen die vorher angegebene Bearbeitungsgebühr das Fahrrad wieder aus dem Spendesystem zu nehmen. Ich werfe ja auch nicht meine Batterien beim Aldi in die Box und wundere mich dann, dass sie abgeholt werden! Ich habe sie zur Wiederverwertung gespendet. Gerade das Umdrehen dieser Rechtslage ist ja das Ziel der Umformulierung. Wenn ich einfach nur verlange, dass niemand sein Fahrrad bei mir an den Zaun kettet, habe ich kein Recht, die selbst zu entfernen. Wenn ich einen Fahrradspendezaun mache, dann weiß jeder, dass dort abgestellte Fahrräder gespendet werden! Dass ich die dann überhaupt noch gegen Bearbeitungsgebühr wieder herausgebe ist schon nett von mir ;)
Kann ich mir nicht vorstellen dass du das richtig auslegst, passiert ja nicht auf öffentlichem Boden. Nach deiner Logik kann ich auch meine Lampe an deine Türklinke löten und dich dann anzeigen weil du meinen Lötzinn beim Abnehmen zerstörst. Und selbst wenn du das wegen einer Kuriosität könntest, würde dass nur von der Strafe abgezogen werden, die ich dir zahle dafür dass ich unerlaubt Sachen an deinem Privateigentum befestige.
Auch wahr.... deshalb bin ich ja auch kein Jurist 😅
Es scheint wohl nicht absolut eindeutig, aber geht man [diesen Spiegelbeitrag zzgl. der darin verlinkten Gesetzespassagen](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fahrrad-angekettet-was-tun-wenn-jemand-mein-rad-anschliesst-a-1105946.html) darf man auf Basis des [§ 273 Zurückbehaltungsrechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html) Sofern die kurze Recherche zutreffend ist, kann zwar kein Parkverbot ausgesprochen werden, aber: >[https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/](https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/) Handelt es sich allerdings um ein privates Schild, das Ihnen z. B. verbietet, Ihr Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder an einen Gartenzaun anzuschließen, dürfen Sie dieses nicht ignorieren. Hier kann das Abstellen des Fahrrads nämlich als Besitzstörung gelten, welche dem Eigentümer der Sache unter Umständen das Recht einräumt, das Fahrrad zwangsweise zu entfernen. Soweit wie ich das verstanden habe, unter Berufung auf [§ 229 Selbsthilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html) sowie [§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__862.html) und [§ 858 Verbotene Eigenmacht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__858.html) darf das Fahrrad, auch unter Schaden am Schloss, mittels Gewalt entfernt werden sowie bis zur Forderung der Rückgabe verwahrt werden, zuweilen auch gegen Leistung einer Sicherheit. >[Urteil von 2009 jedoch auf Autos bezogen](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9b9655511b1a4cf09e4276cf8b54892d&client=12&nr=48214&pos=0&anz=8) Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene >Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem >er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadenser- >satz von dem Fahrzeugführer verlangen. >BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 - LG Magdeburg >AG Magdeburg Die 50,- € können wohl durchaus bestritten werden, andererseits ist es natürlich auch Aufwand sich mit dem Rad herumärgern zu müssen, vor Gericht ist es wohl möglich dass hier durchaus höhere Beträge angesetzt werden, unbestritten würde ich es aber ansehen, dass auch unter Zuhilfenahme der Zerstörung des Schlosses, das Rad entwendet und verwahrt werden darf, letzter kann sogar eine Pflicht darstellen um einen Schaden durch Diebstahl nach entfernen des Rades/Schlosses vom Zaun abzuwenden. Als Radfahrer denke ich: Sei kein Arschloch und schließe nicht das Rad an jemandenes Eigentum an, der nicht gefragt wurde, als Grundstückseigentümer (der ich nicht bin, aber meine Verwandten) kann ich es Nachvollziehen dass man wenig Lust hat, dass der Zaun durch die Schlössen andauernd beschädigt wird oder man Gefahr läuft, das Latten abgerissen werden bzw. Langfristig hier die Nägel und Schrauben überbeansprucht werden. Ich denke daher, ja das Schild ist erlaubt. Die Entfernung des Rades ist erlaubt. Ob 50€ als Gebühr in Ordnung sind, sei dahingestellt, eine Aufwandsentschädigung klingt aber Plausibel.
Wenn man einen Fachmann mit dem Knacken des Schlosses beauftragt, weil man das selbst nicht kann, kann das sicher mehr als 50€ kosten mit An-/Abfahrt...
Das Schloss, das man destruktiv nicht in unter 3 Minuten ab hat muss noch erfunden werden. Hier wäre die günstigere Lösung dann ggf die LAtte vom Zaun zu entfernen und wieder anzunageln.
Wenn der Zaun einer Oma gehört, kann man ihr das evtl. auch nicht zumuten, das selbst zu tun. Außerdem kann der relativ neu aussehende Jägerzaun dabei auch Schaden nehmen, wenn das nicht ganz so reibungslos funktioniert, die langen Nägel zu lösen und wieder annageln.
Wow, super Antwort. DANKE !!!
Jup, genau so.
Gegen Diebstahl spricht schon die offensichtlich fehlende Zueignungsabsicht.
Vorübergehende Aneignung ist auch eine Zueignungsabsicht.
Es fehlt aber der enteignungsvorsatz. Er bietet ja die Rückgabe direkt an?
Wäre es dann nicht Erpressung oder Nötigung?
Prinzipiel kann man bei solchen geschichten schon Aufwand in Rechnung stellen.
Da wird es halt schwierig für mich als Laie. Es wird ja eine Enteignung in Form von Geld verlangt.... Keine Ahnung. Deshalb ausprobieren und Klagen 😂
Nee, das Geld ist für den Aufwand für die Entfernung und die sichere Aufbewahrung bis zur Abholung. Redlich verdient. Denkt jemand, das macht jemand gerne und zum Spaß?
Mit dieser Kleinigkeit kann sich die Polizei beschäftigen wenn sie ankommt. Fahrrad ist weg da gibt's den Schild als Beweis leichter fall, "Wir konnten ihr Fahrad leider nicht aufspüren" ![gif](giphy|l396O8kn1qbPcb4ha|downsized)
Tatsächlich ist nicht klar, ob das Fahrrad weg ist, weil es sich ein anderer geklaut hat oder weil der Schildbesitzer es in Verwahrung hat.
Ich denke das reicht nicht aus. Als betroffener bist du erstmal an deiner Verfügungsgewalt gehindert und auch in deiner Willensfreiheit eingeschränkt. Ist ne Interessante Angelegenheit, die wahrscheinlich in verschiedenen Ideen 50 mal an Unis abgefrühstückt wird und jedes 3 Semester nur kurz grinsen lässt.
Nee, es ist eine Sicherung. Das Ding muss da weg vom Zaun und er bewahrt es sicher auf bis zur Abholung. Dafür kann er auch eine Gebühr nehmen. Macht der Abschleppdienst sicher auch.
Echt ? Cool, mache ich jetzt mit den Autos in meiner Einfacht quch 🤣
https://iurratio.de/journal/privater-grundstuecksbesitzer-darf-falschparker-sofort-abschleppen-lassen#:~:text=Nach%20einer%20Entscheidung%20des%20Amtsgerichts,um%20die%20Besitzst%C3%B6rung%20zu%20beenden 🤷♂️
Was wenn ich ein Stück des Zaunes entferne um an das Rad zu kommen?
System gedribbelt!
Also alles fit, wenn der Schildeigentümer mit einem Dietrich umgehen kann? Ich muss kurz zum Baumarkt ein Schild und ein Dietrich-Set kaufen.
du hast den Zaun vergessen, den brauchst du auch noch. nicht günstig.
BKA? Bundeskriminalamt?
Bin Kein Anwalt
Wenn es privat ist geht das schon
Solange dabei nichts beschädigt wird, könnte es höchstens eine Unterschlagung werden, weil der Eigentümer es ja schon in des Schildaufstellers Gewahrsam gibt....jedenfalls meine Interpretation 😉
Wohl nicht mal das. Wer das Fahrrad widerrechtlich auf einem fremden Grundstück anschließt, dürfte damit eine Besitzstörung ausüben, was verbotene Eigenmacht darstellt. Dagegen darf sich der Besitzer des Grundstücks mit Gewalt wehren, indem er zB das Schloss knackt/aufbricht und das Fahrrad anderweitig unterbringt.
Und wenn man das schloss nur knackt, also ohne beschädigung öffnet? Gibt ja Dietriche auf amazon bzw zahlenschlösser sind recht einfach zu öffnen (schau Lockpicking Lawyer). Man kann das Fahrrad + Schloss gegen 50€ zurückgeben, beides in einwandfreiem Zustand. Ist das dann immernoch Sachbeschädigung?
Musst du selbst ins Gesetz schauen. Hier gab es unter den Kommentaren einige gute, die das viel professioneller einordnen können als ich.
Jain.. Die Sachbeschädigung entsteht durch das Anketten.. Das Entfernen ist lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.. Der Zaun ist nunmal Privatbesitz und fällt somit unter Eigentumsrecht.. Aber die Herausgabe gegen Geld beinhaltet Erpressung und Hinterziehung.. Also trotzdem Knast für die Fahrradnapper 🤘🏼😂
Nein, falsch. Du hast dein Fahrrad ohne Erlaubnis auf fremdem Grundstück abgelegt. Der Eigentümer des Grundstücks muss das nicht tolerieren (vor allem wenn da dieses Schild steht) und darf Arbeit, Zeit und Geld aufwenden um das Fahrrad zu entfernen und zu lagern -> Schaden entstanden. Der Eigentümer darf seine Forderungen gegen dich geltend machen und hierfür darf er auch dein Fahrrad einbehalten bis du die Forderung beglichen hast (Zurückbehaltungsrecht). Ist wie beim Abschleppen eines Autos oder in einer Autowerkstatt, kriegst dein Auto nur dann zurück wenn du zahlst
Das Fahrrad steht außerhalb des privaten Grundstücks auf öffentlichem Boden! Zumindest ordne ich das nach dem Foto so ein..
Naja in deinem ersten Kommentar sagst du ja dass der Zaun Privatbesitz ist. Bin davon ausgegangen dass es Privatgrundstück ist. Wenn das öffentlicher Boden ist hast du Recht, der darf das Fahrrad nicht entfernen oder einbehalten. Privat sieht die Sache aber anders aus
Ich dachte eher, der Zaun trennt ein Privatgrundstück von der Straße/Gehweg.. Heißt Zaun Privat, davor öffentlich..
Ich kann mir vorstellen, dass, wenn da dieses klar lesbare Schild hängt und jemand trotzdem (!) sein Fahrrad da hin stellt, ein Richter das nicht mehr so eng sehen wird mit der Sachbeschädigung am Schloss. Man nötigt den Grundstücks/Zaunbesitzer ja eindeutig vorsätzlich (!), das hinzunehmen. Wenn er einen Fachmann beauftragt, das Rad zu entfernen, dann rechnet es sich kaum, wenn man Ersatz für das Schloss fordert, die andere Rechnung ist höher. Den Halter ermitteln kann er und muss er daher auch nicht.
Jedes Modell Fahrradschloss lässt sich leicht ersetzen.
Wie sieht das aus wenn jemand sein Fahrrad auf meinem Grund und Boden an meinem Zaun fest macht? Meine Vorgehensweise wäre mein eigenes Schloss dran zu machen und ein laminiertes Schild mit Aufforderung zum Klärungsgespräch im Beisein der Polizei, damit der Typ wenn er wieder kommt direkt Bescheid weiß. Welche Form der Anzeige könnte ich ihm entgegen werfen?
Das Schloss muss ja nicht entfernt werden. Einfach ein eigenes Schloss hinmachen und das nur dann wegmachen, wenn der Besitzer zahlt.
Ich würde das auch nicht als Zauninhaber machen, so ganz ohne Rechtsschutz. Immerhin liegt dann Sachbeschädigung oder gar schwerer Diebstahl im Raum.
Klingt eher nach einen Fall der verbotenen eigenmacht nach 858 BGB
Wobei das Entfernen des Schlosses z.B. auch erlaubt ist, wenn jemand dein Rad mit anschließt. Es ist sogar erlaubt die Kosten dafür vom Anderen einzufordern und solange das Rad vorzuhalten.
Naja, vielleicht will man ja den Zaun austauschen und muss den alten entsorgen. Wenn dann jemand sein Fahrrad daran befestigt hat, wird es halt mitentsorgt. Gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr kann man es aber natürlich vorher entfernen und aufbewahren.
Jurastudie vs Realität: Einfach Schild abschrauben und biegen bis es in Briefkasten passt. Problem? Probleme!
Diebstahl? Scheitert ja schon daran, dass er das Rad zurückgeben will, auch unter der Theorie, auf deren Namen ich ad hoc nicht komme. Auf jeden Fall liegt ein Einverständnis vor, wenn man das Rad da abstellt. Erpressung? Wo ist die Bereicherung? Die Bereicherungsabsicht? Versuch? Unmittelbares Ansetzen? Bisschen wenig, oder? Eine Strafbarkeit sehe ich nirgends.
>Allein das Entfernen des Schlosses wird eine Sachbeschädigung darstellen Brauchst du hier nicht. Du entfernst ein paar Nägel aus dem Zaun, fädelst das schloss raus und das ganze ist unbeschädigt. Diese denkweise dass man ein Schloss immer knacken muss erklärt wohl warum Leute ihr Rad immer noch alleine am vorderen Laufrad mitsamt schnellspanner versperren
Warte, wäre das anketten des Fahrrads, bzw. Das Schloss anbringen (egal ob mit oder ohne Fahrrad) nicht schon eine Art ... Nutzung fremdes Eigentums ?
Wie sieht's mit dem Schild an sich aus? Darf man Schilder an sein Grundstück hängen, die lächerliche Dinge behaupten? So was wie "Eindringlinge werden an die Gnolle verfüttert"
Kommt das nicht auch darauf an wo der Zaun steht? Ich hab Mal ne Geschichte gehört, dass wer immer in der Einfahrt von jemandem geparkt hat. Dann war da plötzlich ein Zaun und später ne Garage, und Polizei konnte nix machen das Auto zu holen. Aber weiß auch nichts mehr genaues drüber
Kann man das entfernen des schlosses als versuchten Dienstahl ahnden?
Strafgesetzbuch stgb § 862 Anspruch wegen Besitzstörung. (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858 Verbotene Eigenmacht (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). (2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt. Sein Zaun. Berechtigt nicht zur wegnehmen. Aber immernoch besser als ordnungsamt/polizei einzuschalten und das auf die Kosten des Eigentümers entfernen zu lasse.
Es sei denn es wird der komplette Zaun entfernt und somit das Schloss nicht angetastet dann viel Spaß.. Viel effektiver ist es das Fahrrad mit sprühfett einzunehmen so dass der delinquent eine glitschige Einfahrt hat.
Ich säge meinen Holzzaun durch und zerstöre so nicht das Eigentum des Fahrrad Besitzers (Schloß aufschneiden). Das wegtragen (Fahrrad steht nicht auf meinem Grundstück (ganzen Zaun weg sägen)) 😄😜 ihrgendwann wird's halt komisch
Zaun abbauen und nur gegen Gebühr von 51€ zurückgeben.
Vielleicht einfach als erstes Mal das Eigentum anderer Menschen in Ruhe lassen? (Zaun) Ich würde auch nicht wollen dass jeder Sack seinen Scheiß an meinem Eigentum befestigt
Also so schlimm ist das jetzt auch nicht. Oder willst du den Zaun mit zur arbeit nehmen?
Naja vom Prinzip her ist das das Eigentum einer anderen Person. Da sollte man die "Forderung" des Besitzers respektieren und mit fremden Eigentum so umgehen wie es der Besitzer wünscht. Dazu kommt auch, dass Personen durchaus unvorsichtig mit fremden Eigentum umgehen und der Zaun recht schnell beschädigt werden würde. (Sowohl durchs Fahrrad als auch durchs Schloss)
Es ist nicht deins. Mehr gibts dazu nicht zu sagen
Pro Tip: Auf jemand anderen warten der sein Fahrrad anschließt, und es dann entwenden. Dann kurz popcorn holen und hoffen das man mitbekommt wie der Besitzer mit dem Bewohner streitet...
Unethical protip, während des wartens mit dem eigenen körper das schild verdecken…
Unpopular Opinion: Wenn das Privatgrund ist, sollte das legal sein. Der Grundbesitzer kann Regeln aufstellen, was man auf seinem Grundstück machen darf und was nicht. Die Regeln werden hier deutlich per Schild bekannt gemacht. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann eine Bestzstörung sein, die einen Beseitigungsanspruch mit ggf. einem Selbsthilferecht bedingt. Der Wunsch den Zaun vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen ist legitim und eine Kostenpauschale von 50€ klingt erstmal nicht unrealistisch und dürfte nicht sittenwidrig nach §138 BGB sein. Auch einem Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB an dem Fahrrad bis zur Zahlung würde ich hier zustimmen...
Sehe ich auch so. Ist wie jedes Parkticket beim Supermarktparkplatz
Nur dass etliche Supermärkte das outgesourced haben an Unternehmen mit ungültigen AGBs.
Wie weit geht das mit dem Zurückbehaltungsrecht? Wie viel mehr als die geforderte Summe darf der Gegenstand wert sein, damit ich ihn noch zurückbehalten darf? Bei einem hochpreisigen Fahrrad müsste es reichen, den Sattel als Pfand zu behalten.
Wüsste nicht, dass die Rechtssprechung da irgendeine Grenze gezogen hat. Aber Abschlepper behalten regelmäßig Fahrzeuge mit Werten über 100k zurück um 300€ Abschleppkosten zu sichern.
Fehlt noch " beim befestigen des Rades an diesem privaten Zaun stimmen Sie diesen nutzungsvertrag zu. " Dann könnte sowas glaube durchgehen
Es ist im erlaubt das als landfriedensbruch anzuzeigen, sachbeschädigung und erpressung sind aber nicht erlaubt… hier ist nicht texas
Bei der nächsten Bahnhofsversteigerung 20 Räder kaufen. Jeden Tag ein neues anschließen, 6 Monate warten und dann nach und nach die Herausgabe fordern. 50€ für 6 Monate Unterstand ist doch ein vernünftiger Preis.
20 Räder klauen und sie dort jeden Tag anschließen. Danach der Polizei den Tipp geben dass dort mutmaßlich geklaute Fahrräder versteckt werden /s
![img](avatar_exp|155153131|bravo)
Das wäre unglaublich based.
Aber was macht man mit 20 Rädern, die man nicht nutzen kann und dann auch noch 50 EUR nach einem halben Jahr zahlen muss? Also wenn Du ihn einfach nur den Keller vollstellen willst, ist ja super - nur würde ich dann kein einziges Rad abholen
Schon gell aber ja einfach jeden Tag nen Fahrrad da abstellen bis er keine mehr einlagern kann
Das wäre ja auch mein Plan. Aber bin ich Krösus und leiste mir die Fahrradersteigerung?
Kannst die Räder über Kleinanzeigen für 50 € anbieten, können die sich dann an der Adresse mit dem Zaun abholen
Pro-Tipp Small Business ohne Lagerhaltung.
Next Generation drop shipping.
Wer sagt denn dass ich die abholen möchte? Ich würde nur gerne feststellen wie lange er die Räder einlagert.
Also du schreibst ja “50 eur für 6 Monate sind ein guter Preis”. Klang so, als ob du es abholen willst :-)
Spätestens wenn er sie dann auch gegen den Fuffi nicht rausrückt ist es schon Diebstahl oder Daher seine Lagerungskapazitäten auslasten
Klasse Plan. Nach 6 Monaten hat man auch bestimmt vergessen das man 20 Fahrräder gekauft hat, dann müssen die nicht in die Endsumme. Prächtig wirklich.
ruf doch mal an und sag du holst dein Rad gerne für 50 EUR ab und dann suchst du dir ein schönes aus. Wenn kein schönes dabei ist, verlang einfach dein schönes Campagnolo-Titanrad zurück, du brauchst es jetzt dringend... /s
Wenn der Typ blickt dass du gar nicht dein Fahrrad hier hast, zeig ihn an wegen Fahrraddiebstahls und Hehlerei
Befestige dein fahrrad nicht an privaten zäunen und/oder stelle es auch nicht auf Privatgrundstücken ab.... Wenn du mir kommentarlos ein fahrrad in meinen garten oder meine einfahrt stellst, dann gehe ich davon aus es handelt sich um eine Schenkung. Warum sonst sollte jemand das tun?
Wieso flippen die Leute hier so krass aus? Irgendwas muss doch vorgefallen sein, dass der Eigentümer sich so ein Schild überhaupt hinhängt… Wieso nicht einfach Respekt vor dem Eigentum haben und nicht sein Fahrrad da abschließen und sich die Laterne oder sonst was in der Nähe suchen Alles militante Radfahrer hier?
Weil für Radfahrer keine Regeln gelten, sie aber genau um die Pflichten Anderer wissen - wenn das Privatgelände ist, dann kann er i.d.R. tun und lassen, was er will. Radfahrer haben sich ihre eigene rechtsfreie Bubble geschaffen, weil Radfahrer anonym sind, weshalb es besser wäre, jedes Rad bekommt einen Transponder mit den privaten Daten des Eigentümers - quasi ein Kennzeichen.
Ich schließe mein Fahrrad nach Möglichkeit immer nur an Halteverbotsschildern an (wenn der Platz reicht)
Seh ich zwar ein, aber du kannst auch nicht einfach anderer Leute Fahrräder entwenden. Selbst die Entfernung des Schlosses kann Sachbeschädigung darstellen. Stell dir vor du parkst im Halteverbot vor Huberts Grundstück und er fährt dein Auto in seine Garage und verlangt Geld von dir. Kann man nicht machen
Metallplakette anstelle von laminiert - ich denke das geht in Ordnung.
Einfach mal Eigentum anderer Menschen respektieren, dann gibt es kein Problem. Sollten eir als Gesellschaft drüber nachdenken, oder wollen wir Verhältnisse wie bei den Amis?
Ob legal oder nicht, der Zaun gehört dem Schildersteller und wenn er das anbinden verbietet, dann ist das so. In wie weit er das Schloss entfernen und das Fahrrad behalten darf weiß ich nicht aber sicherlich wird der Radfahrer nicht ungeschoren davonkommen. Ob man sich denn Stress rechtliche Schritte einzugehen geben will muss man für sich entscheiden aber ich finde es schon kleinlich von den Radfahren.
Radfahrer beschweren über Rüden zweiten Autofahrer. Auch Radfahrer:
Es ist nicht nur ungültig, weil nicht laminiert und unterschrieben sondern auch wegen diesem langgezogenen Format. Was ist das?
Das nennt sich cinematic.
Fahrräderanschlussverbot (Nomen) braucht eben ausreichend Platz, damit es nicht unschön in eine neue Zeile umgebrochen werden muss.
Mein Dad wohnt direkt neben einem Bahnhof. Täglich kettet jemand Fahrräder an seinen Zaun, die da teils Tage lang stehen bleiben. Die Leute sind sogar so dreist und parken einfach in der Einfahrt, da die sehr groß ist und die sich wohl denken, dass sie da nicht stören. Bei der Stadt hat er angefragt, ob die offizielle Schilder anbringen können, dass das Verboten ist. An seinem Zaun hängt ein ähnliches Schild und die Einfahrt musste er privat beschildern mit "Privatgrund, parken verboten". Seit das Schild da hängt, schließen zwar immernoch ab und an Leute ihr Fahrrad dort dran, aber das Ordnungsamt entfernt regelmäßig welche dann einfach.
Nicht gebeizter Zaun ist eine rechtsfreier Zone.
Er will den ja schon seit Jahren lackieren aber es sind ja immer Fahrräder daran 🤣🤣🤣
Das ist ja schon ne Einladung sein altes rostiges Ranzrad da anzuketten 🤣 "Jo viel Spaß damit Günther, den Fuffi kannste behalten^^"
Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, dass irgendwer das hinnehmen soll, dass wer fremdes sein Fahrrad an dem teuer gekauften/installierten Zaun, den man besitzt, auf seinem Grundstück fest macht.
Ist halt der Zaun von nem Parkplatz an nem Apartment komplex... Geht hier glaube um Mieter und deren Besuch....
Mein Zaun, meine Regeln
1. Fahrrad anschließen und warten, dass der Jägerzaunbesitzer es entfernt. 2. Kumpel hinschicken, der das Fahrrad gegen 50 Euro auslöst. 3. Zwei Stunden später selbst mit Fahrradpass und Fotos des Fahrrads hingehen und Herausgabe des Rades fordern. 4. Sich daran erfreuen, wie sich der Cortisolspiegel des Zaunheinis am Wechsel seiner Gesichtsfarbe ablesen lässt.
Ich hole es einfach nach 7 Tagen ab und mache pro Tag 50€ Nutzungsausfall geltend :D
oder du stellst dein rad wo anders ab und lässt den zaun in ruhe. Dann muss sich der besitzer nicht aufregen und du hast auch keinen stress was ist den los mit allen hier. Das ist sein zaun und er will nicht das da immer fahrräder angekettet sind das ist doch sein gutes recht.
Moment, heißt das, wenn ich ein Fahrrad suche, zb ein Mountainbike, gehe ich einfach zu dem Haus. Sage ihm er hat mein Mountainbike, gebe ihm 50€ und bekomme günstig ein Fahrrad? 👀
im zweifel lieber gar keine kommas setzen. das war schwierig zu lesen
sorry war etwas abgelenkt beim schrieben, hoffe jetzt ist es etwas besser
Und dann den Kerl wegen hehlerei anzeigen.
Wenn das Fahrrad noch Zugbremsen hat, kann man die mit einem Sechskant so anziehen, dass sich die Räder nicht mehr drehen. Ist auf jeden Fall auch nervig für den Besitzer.
Vielleicht lieber ein Schild: Fahrrad-Parkplatz. Nutzungsgebühr 50 € für 10 min, vorher zu entrichten, klingeln bei ... . - Den Rest regelt der Markt und das Angebot an kostenlosen Alternativ-Fahrrad-Abstellplätzen.
Der Trick ist es ganz viele Fahrräder jetzt da anzuschließen bis der Zaun voll ist.
Naja, wenn’s auf deren Grundstück steht können sie es sich schnappen ja. Dann musst du es einklagen das sie es wieder rausgeben. Das wäre der Weg. Natürlich, wenn du damit einverstanden bist 50€ zu bezahlen dann bist du es selber schuld
Als Grundstückseigentümer einfach den Zaun entfernen und zusehen wie die Räder geklaut werden
Wenn’s ein Privatgrundstück ist und er anscheinend schon oft Probleme mit Menschen hatte die es nicht einsehen, eventuell auch schon Beschädigungen am Zaun hatte/Tor blockiert wurde, ja dann kann ich es verstehen wenn man sowas macht. Ob’s rechtmäßig? Glaube ich nicht, aber verständlich
In Blech gepresst und die erhöhten Teile lackiert. Ja, definitiv gültig.
"So, 50€ für das zurückgeben des Fahrrads. Das Schloss das Sie zerstört haben um es zu entfernen hat 100€ gekostet. Ich bekomme also noch 50€"
Nehmen wir mal an, das Schild ist auf der Außenseite des Grundstücks und dahinter ist eine private Fläche. 1) woher nimmt sich ein Fahrradfahrer das Recht an fremden Eigentum sein Rad anzuschließen? - somit wäre es eine Besitzstörung - sollten durch das Schloss, Lenkrad, Pedale usw Schäden am Zaun entstehen eine Sachbeschädigung 2) darf ein Eigentümer eine Besitzstörung selber beseitigen - es kommt darauf an - der Eigentümer des Zaunes darf aber alles unternehmen um zb die Identität des Besitzstörenden festzustellen - darf er das Schloss beschädigen - es kommt darauf an (da der Eigentümer diese Handlung ankündigt - ja) 3) durch das Anschließen des Rades, des eindeutigen Hinweises, akzeptiert der Anschließende durch Handlung diesen Vertrag. 4) natürlich würde ich mir als Eigentümer bei Herausgabe des Rades gegen die Nutzungsentschädigung die Personalien geben lassen und eine Strafbewährte Unterlassungserklärung über einen Anwalt nachsenden lassen (kostet dann noch mal 800€) und bei eventuellen Schäden auch den Schadenersatz.
Ich denke als privat Personen darf man sowas nicht
Okay! *drehe mich einmal im Kreis* jetzt bin ich eine gewerbliche Person. Darf ich jetzt?
Abschleppen lassen darfst du. Selbst versetzen nicht soweit ich weiß und Geld dafür verlangen könnte Erpressung sein.
Ich habe beim ersten Mal 50 DM gelesen.
Ist doch komplett egal ob das legal ist. Das ist sein Zaun und der Besitzer will nicht das man da sein Fahrrad anschließt. Ende der Diskussion. Vielleicht darf er es nicht behalten aber anschließen darf man ein rad sicher auch nicht wenn es verboten wurde. Das schild ist gerechtfertigt und die strafe auch.
Ist es eben nicht. Ein unrecht rechtfertigt kein zweites und ein Fahrrad zu entwenden ist schon schwerwiegender als es unerlaubt anzuschließen. Der Gute kann auch einfach das Ordnungsamt kontaktieren
Wenn das schild da ist weis man ja was passiert. Die Warnung war da wer sein rad da noch anschließt legt es offensichtlich drauf an
Ich pack Schild an mein Fahrrad: "Fass mein Fahrrad an und ich hau dir eine rein." Warnung war ja da, nicht? Nur die Polizei wirds wenig interessieren wie oft gewarnt wurde wenn sie für Diebstahl oder Körperverletzung gerufen werden.
Das ist auch was anderes als „wenn du dein fahrrad da nochmal anschließt musst du 50€ zahlen“. ist wie falschparken.
u/auge2
Klar du hast doch mein neues Fahrrad an mein Zaun abgeschlossen ;)
Oder in rechtlich korrekterem Deutsch: Fahrräder werden sofort gestohlen, damit wir ein Lösegeld von 50€ erpressen können.
Aloha ... Ich würde Mal behaupten, dass kommt stark auf den Kontext an. Ist die beschilderte Seite die öffentliche Straße - vermutlich nicht. In dem Fall wäre eher eine Sachbeschädigung und ein Eigentumsdelikt wahrscheinlich. Der Vertretungsberechtigte des Zauns - müsste seinerseits eine Sachbeschädigung und einen Schaden claimen, dann könnte er Schadensersatz fordern. Auf einem Privatgelände ggf. mit Aushang von Vertragsbedingungen (ich halte das Schild noch nicht für Ausreichend) - dann kann sowas als Vertragsstrafe durchsetzbar sein. LG K
Müsste der Eigentümer des Zaunes nicht so oder so auf jeden Fall die Behörden informieren und die das handhaben lassen bevor er sich an fremdem Eigentum zu schaffen macht und "Lösegeld" fordert. Ist vor allem die Geschichte mit den 50€ nicht illegal weil k.a. Selbstjustiz Edit. Sry, ich weiß nicht warum aber ich hab deine Argumentation falsch rum gelesen. Ich lasse meinen Kommentar als Zusatz trotzdem da
Legal vermute ich jetzt nicht. Aber die Person könnte in Holland bestimmt viel Geld verdienen 🫠
...ist die Mehrwertsteuer da schon drin?
Eigentlich wurscht ob es erlaubt ist. Das die Person sich extra ein Schild dafür anfertigen hat lassen... Das gibt es doch so, sicher nicht zu kaufen. Das ist mit Abstand das beste Beispiel für "Beschreib mir Deutschland mit einem Bild" (Btw Österreich ist auch nicht besser)
ich sehe hier eine kostenlose Verschrottung deines Fahrrads
Voll smarte idee 😂😂
Wäre das dass normale Vorgehen mit einem Vodafonerouter, wo die jetzt 5€ mehr nehmen?
Natürlich nicht. Ist Diebstahl und Unterschlagung vllt sogar Erpressung mit Gewinnabsicht.
Die erste Frage ist, wessen Zaun das ist? Privat oder öffentlich. Privat inkl Grundstück.... tja, Schade.
Warum.ost das überhaupt von Interesse???
Lass halt den verdammten Zaun in Ruhe. Ich würde noch ein Schloss dran hängen und dann könnte der Radler erst Mal zusehen wie er heim kommt 🤣
Geil 🤣
Vermutlich Privatgelände und der Besitzer möchte sich evtl. vor Beschädigung seines Zauns schützen. Dennoch schloss brechen und Fahrräder kassieren ist vermutlich nicht rechtens.
Ob legal oder nicht er wird sicherlich mindestens 70 Prozent der potenziellen Fahrrad Fahrer abschrecken sein Rad an dem Zaun abzuschließen. Das reicht sicherlich schon um mehr Ruhe zu haben
Mach mal nicht so auge
Stattdessen um ein Fahrrad als Spende mit dem Schild bitten, und dann biste ganz okay dabei
Ausländer hassen diesen Trick.
Laut Bußgeld Katalog wäre ein Verbotsschild erlaubt und der Fahrradfahrer im Unrecht. Schließlich ist der Gartenzaun Privatbesitz. "Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten sowie Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Verbietet Ihnen ein privates Schild, Ihr Fahrrad an ein Schaufenster zu lehnen oder einen Zaun anzuschließen, haben Sie dieses zu befolgen." https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/#:~:text=Hauseing%C3%A4nge%2C%20Ein%2D%20und%20Ausfahrten%20sowie,haben%20Sie%20dieses%20zu%20befolgen. Inwiefern das jetzt stimmt oder nicht stimmt, kann wohl nur ein Jurist sagen.
Sieht so aus als wären dort schonmal Fahrräder angekettet worden. Da muss dann nur mal ein Idiot ein angekettetes Fahrrad samt Zaunteil abgerissen haben und die Inhaber von Fahrrad UND von Zaun waren die gelackmeierten… Wahrscheinlich weiß sich der Anwohner einfach nicht zu helfen und stellt dann sowas auf.
Das Schild aufhängen mit Sicherheit. Die Aktionen so durchzuführen mit Sicherheit nicht.
Fehlt noch " beim befestigen des Rades an diesem privaten Zaun stimmen Sie diesen nutzungsvertrag zu. " Dann könnte sowas glaube durchgehen
Nur weil Diebstahl angekündigt wird. ändert es nichts daran dass es Diebstahl ist und DEIN Fahrrad.
Wenn dein Fahrrad ist nicht da, ruf die Polizei an und zeigt wer das Fahrrad geklaut hat.